Kreuzfahrtbedingungen

ALLGEMEINE CHARTERBEDINGUNGEN 

Definition der Begriffe: 
Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis erklären wir im Voraus die folgende Terminologie: 

Der Stakeholder: ORVAS d.o.o., das Unternehmen, das für die Vermietung von Yachten (im Folgenden: Schiff/e oder Boot/e) an den Kunden und als Vertreter des Eigentümers verantwortlich ist.

Der Kunde: Eine natürliche oder juristische Person, die ein bemanntes Schiff chartert/mietet. Eine natürliche Person ist ein direkter Kunde und seine/ihre Gruppe, die den Service direkt nutzen wird. Eine juristische Person ist ein Makler, der das Schiff für den direkten Kunden und seine/ihre Gruppe chartert. 

Der Makler: fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden (Endnutzer) und dem Charterunternehmen. Der Makler stellt dem Kunden Angebote des Stakeholders zur Verfügung, wobei er die Rechte und Interessen des Kunden berücksichtigt und in Übereinstimmung mit den Gepflogenheiten und der guten Praxis im Tourismusgeschäft handelt.

Der Eigentümer: der Eigentümer des Schiffes und Dienstleister. 

Schiff: jedes Boot, Motoryacht, Segelyacht, Katamaran, Gulet, Motorsailer oder kleines Kreuzfahrtschiff. 

Chartern: Die Praxis, ein Schiff zu mieten oder zu chartern und zu verschiedenen Küsten- oder Inselzielen zu reisen. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Schiffe innerhalb der kroatischen Hoheitsgewässer gemäß einer vorgeschlagenen Route kreuzen. 

Charterzeitraum: Der Zeitraum, in dem das Schiff vom Kunden gemietet wird, gemäß und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen. 

Diese Buchungsbedingungen sind Teil des Vertrags und werden mit der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Zustimmung zur Kreuzfahrt (Zahlung nach einem Angebot oder Einschiffung auf ein Boot ohne Vertrag, Bestellung einer Kreuzfahrt bei einer Agentur usw.) akzeptiert.  

  1. Charterpreis 

Der Preis beinhaltet: die Charterdienste während der vereinbarten Kreuzfahrtzeit, Kraftstoff und Schmiermittel, die während der Kreuzfahrt für durchschnittlich 4 Stunden pro Tag verbraucht werden, die Besatzung der Yacht und deren Gehälter, Mehrwertsteuer, Versicherung des Schiffes, der Besatzung und der Passagiere während des Aufenthalts auf dem Boot, mindestens 4 Stunden Generatorbetrieb pro Tag (oder mehr, je nach Schiff), komplette Bettwäsche und Handtücher. 

Der Preis schließt aus: Speisen und Getränke, Hafen- und Marina-Gebühren (einschließlich des ersten und letzten Chartertages), Touristensteuer/Person/Tag, zusätzliche Sportausrüstung, Nutzung von Wassersportgeräten, die Kraftstoff verbrauchen, Eintrittsgebühren für Nationalparks, Sondersteuern für private Marinas, um den Anforderungen des Kunden gerecht zu werden, spezielle Transfers, geführte Touren, spezielle Anforderungen für die Einschiffung und Ausschiffung des Kunden, tägliche Kreuzfahrten von mehr als 4 Stunden, Trinkgelder und Zuwendungen für die Besatzung.  Sofern nicht anders vereinbart, wenn die Reservierung bestätigt wird.

Im Falle eines Informationskonflikts zwischen den Sonderbedingungen und den Informationen in diesem Artikel haben die Sonderbedingungen des Bootes Vorrang.

  1. Zahlungsbedingungen

Der vereinbarte Preis wird in zwei Raten bezahlt. Die ersten 50% müssen im Voraus bezahlt werden, sobald die Reservierung und die Unterschriften der Vereinbarung abgeschlossen sind - diese Zahlung bedeutet auch die Buchungsbestätigung. Die restlichen 50% müssen 6 Wochen vor dem Abreisedatum bezahlt werden. 

  1. Stornierungsbedingungen

Wenn der Kunde den Vertrag kündigt, nachdem er bereits eine Rate für die Nutzung des Schiffes bezahlt hat, ist der Eigentümer nicht verpflichtet, den erhaltenen Geldbetrag zurückzuerstatten. 

Der Kunde und der Stakeholder können eine alternative Vereinbarung mit den gleichen Bedingungen wie in dieser Vereinbarung finden. Der Stakeholder haftet nicht für eine Verkürzung des Urlaubs, die durch Verschulden oder aus Gründen der Passagiere verursacht wurde. Es erfolgt keine Rückerstattung im Falle einer Verkürzung des Urlaubs, nachdem er begonnen hat, unabhängig von der Ursache, noch haftet das Unternehmen für daraus resultierende Kosten, die durch die Verkürzung entstehen. 

Im Falle, dass der Kunde den Unterkunftsservice aufgrund höherer Gewalt (z.B. Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Handlungen, sanitäre Bedingungen, Pandemien, Naturkatastrophen größeren Ausmaßes, plötzliche Krankheit, schwere Körperverletzung, Eingriffe der zuständigen Behörden oder andere außergewöhnliche und unerwartete Umstände) storniert, übernimmt der Eigentümer keine Verantwortung für die Unfähigkeit, bezahlte Dienstleistungen zu erbringen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung.   

Stornierung oder Änderung durch den Eigentümer oder den Stakeholder: Der Stakeholder behält sich das Recht vor, die Urlaubsarrangements zu stornieren oder zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. Sollte eine Stornierung vor der Einschiffung notwendig sein, wird der Stakeholder, wenn möglich, einen alternativen Urlaub anbieten oder alternativ eine vollständige Rückerstattung aller vom Makler gezahlten Gelder vornehmen.  Der Stakeholder ist verpflichtet, die Kreuzfahrt im Hafen zu beenden, der in der ursprünglich geplanten Route vereinbart wurde. Bei schlechten Wetterbedingungen kann der Eigentümer die Kreuzfahrt am nächstgelegenen Ort mit öffentlichem Verkehr beenden. Die Haftung des Stakeholders jeglicher Art ist auf den Kreuzfahrtpreis beschränkt. 

  1. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Miete des Schiffes mit der Besatzung zusammen mit allen zusätzlichen Kosten, wie im Chartervertrag festgelegt, direkt an den Stakeholder zu zahlen, sofern im Chartervertrag nicht anders vereinbart. 

Der Kunde muss die genaue Besatzungsliste mindestens zwei Wochen vor der Einschiffung an den Stakeholder übermittelnEs ist nicht gestattet, mehr Personen an Bord zu haben, als in der Besatzungsliste aufgeführt sind oder über die maximale Anzahl von Passagieren hinaus. 

Der Kunde ist verpflichtet, die ausgefüllte Präferenzliste spätestens 2 Wochen vor der Einschiffung zu senden (alle speziellen diätetischen Vorlieben oder spezifische medizinische Probleme, die die Sicherheit der Gäste beeinträchtigen könnten). 

Der Kunde muss eine der Verpflegungsoptionen wählen. Halbpension ist obligatorisch. Der Preis pro Person/Woche beinhaltet Frühstück und Mittagessen (oder Abendessen, wenn im Voraus mit der Besatzung vereinbart). Einige Schiffe können zusätzliche Mahlzeiten gegen Aufpreis und bis zu 2 Mal pro Woche anbieten. Vollpension beinhaltet Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Frühstück wird (ungefähr) von 8.00 bis 9.00 Uhr serviert und Mittagessen von 13.00 bis 14.00 Uhr. Abendessen wird von 19.00 bis 21.00 Uhr serviert.

Sofern nicht anders vereinbart, ist es verboten, eigene Speisen oder Getränke an Bord zu bringen.

Getränke und Getränke sind in keiner der Verpflegungsoptionen enthalten, sondern werden separat entweder als Getränkepaket oder nach der Bar-Preisliste bezahlt. Einige Schiffe können ein Korkgeld anbieten, das es dem Kunden erlaubt, eigene Getränke an Bord zu bringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Entscheidungen des Kapitäns zu respektieren, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen und optionale Routenänderungen. Der Kunde ist verpflichtet, alle an Bord vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen und auch verpflichtet, alle Handlungen zu vermeiden, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (z.B. Springen vom Schiff ins Meer) oder für die Sicherheit von Eigentum und Navigation. 

Die Nutzung der Standard- und gemieteten zusätzlichen Ausrüstung, die auf der Reise verwendet wird (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Fußbrücke, Sicherheitsnetz, SUP-Stand Up Paddle, Kajak, Wasserscooter, Wasserski, Tauchausrüstung usw.), liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Stakeholder und der Eigentümer lehnen jegliche Verantwortung für Verlust/Schaden oder mögliche Verletzungen ab, die durch die Nutzung der Ausrüstung dem Kunden oder Dritten entstehen. 

  1. Verpflichtungen des Stakeholders

Im Falle, dass das Schiff nicht auslaufen kann, wird der Stakeholder ein alternatives Schiff anbieten – von gleicher oder sogar besserer Qualität. Sollte das alternative Schiff von geringerer Qualität als das reservierte sein, wird der Preis entsprechend der Qualitätsdifferenz reduziert.  

Die Haftung des Stakeholders jeglicher Art ist auf den Kreuzfahrtpreis beschränkt. Im Falle, dass der Stakeholder kein alternatives Schiff bereitstellen kann, kann der Stakeholder bis zu 24 Stunden benötigen, um das ursprüngliche Schiff zu reparieren. Während dieser Zeit sind alle Beschwerden des Kunden nicht akzeptabel. 

Der Stakeholder haftet nicht für Verlust/Schaden an den privaten Besitztümern der Kunden. 

  1. Rechte des Kapitäns

Der Kapitän des Schiffes ist verantwortlich für die Sicherheit des Schiffes, der Besatzung und der Gruppe an Bord. 

Der Kapitän kann die Reiseroute und den Einschiffungsort bei schlechten Wetterbedingungen oder bei objektiver Unmöglichkeit, in einen geplanten Hafen einzulaufen, ändern. 

Der Kapitän ist berechtigt, die Miete zu beenden. Dies ist möglich, aber nicht beschränkt auf Fälle von gefährlichem und/oder hochgradig unangemessenem Verhalten der Kunden, schlechten Wetterbedingungen, Verstoß gegen lokale Gesetze, absichtliche Missachtung von Sicherheitsmaßnahmen oder Verursachung schwerer Sachschäden.  

  1. Hinweise & Einschränkungen

Der spezifische Check-in- und Check-out-Standort wird später (im Boarding-Pass) festgelegt, und Anpassungen können vorgenommen werden, wenn unvorhergesehene Situationen auftreten. Wenn das Schiff von Zielen wie Split oder Dubrovnik (oder einer anderen Stadt in Kroatien) gebucht wird, kann der genaue Einschiffungs- und Ausschiffungsort im Umkreis von bis zu 30 Meilen von diesen Städten liegen.

Das Schiff sollte am Abend vor dem Check-out im Ausschiffungshafen ankommen (sofern nicht anders vereinbart).

Die Unterkunftsleistungen beginnen am ersten Tag mit dem Abendessen und enden am letzten Tag mit dem Frühstück (sofern nicht anders vereinbart). Die Arbeitszeit der Besatzung endet spätestens um 23:00 Uhr (danach ist es zusätzliche Arbeit).

Der Kunde darf keine eigenen Getränke und Getränke an Bord bringen, es sei denn, es wurde anders mit dem Stakeholder vereinbart. Die Bar ist bis 23.00 Uhr geöffnet. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Boot mit allen notwendigen Speisen und Getränken auszustatten. Alle Sonderwünsche müssen mindestens 2 Wochen vor der Kreuzfahrt gemacht werden. Spätere Wünsche können möglicherweise nicht erfüllt werden. 

Alle zusätzlichen Zahlungen werden zu Beginn der Kreuzfahrt in bar an den Kapitän oder einen Vertreter des Stakeholders geleistet, mit Ausnahme der Hafengebühren, die variable Kosten sind und am Ende der Kreuzfahrt bezahlt werden müssen. 

Das Boot kreuzt nur tagsüber - nicht nachts. Nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kapitän oder aus Notwendigkeit kann das Boot nachts kreuzen. Rauchen unter Deck und in den Kabinen ist verboten, der Kunde ist verpflichtet, die lokalen Gesetze zum Schutz der Umwelt sowie die Gesetze zum Angeln und Tauchen einzuhalten. 

Persönliche Wasserfahrzeuge können nur in Bereichen betrieben werden, die der Kapitän genehmigt, von Fahrern, die eine gültige Lizenz mit sich an Bord haben. Die Person, die das Wasserfahrzeug betreibt, ist die alleinige und einzige Person, die für Schäden an Eigentum oder Dritten verantwortlich ist und alle anderen Strafen übernimmt, die sich aus der Nutzung des persönlichen Wasserfahrzeugs ergeben. 

Wenn Sie sich auf einem Holzboot befinden, ist es üblich, dass das Holz knarrt und einige Regentropfen eindringen können. Beim Check-in zeigt die Besatzung den Kunden die Funktion der Toiletten, und im Falle des Einwerfens unzulässiger Gegenstände kann das Boot viel Zeit im Hafen verlieren, um die Toiletten wieder zu reparieren. Das ist kein legitimer Grund für eine Beschwerde. 

  1. Beschwerden

Alle Beschwerden können durch Vereinbarungen mit dem Kapitän vor Ort oder direkt mit dem Vertreter des Stakeholders gelöst werden. Ungeklärte Beschwerden müssen in schriftlicher Form vor dem Ende der Kreuzfahrt gemacht oder dem Stakeholder spätestens 14 Tage nach der Ausschiffung übermittelt werden. Unkenntnis des Segelgebiets, der Wetterbedingungen des Gebiets sowie schlechtes Wetter und unrealistische Erwartungen sind kein Gegenstand von Beschwerden. 

Im Streitfall wird der Kunde den Streit direkt mit dem Stakeholder beilegen. 

  1. Datenschutzhinweis

Sie können unsere Datenschutzrichtlinie unter https://world-yacht-charter.com/en/privacy-notice als Teil dieser AGB lesen.  

  1. DSGVO-Richtlinie – Allgemeine Datenschutzverordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie unter https://world-yacht-charter.com/en/gdpr-policy als Teil dieser AGB lesen. 

  1. Zuständigkeit

Alle rechtlichen Schritte oder Verfahren, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen dem kroatischen Recht und der Zuständigkeit der Gerichte Kroatiens, insbesondere des zuständigen Gerichts in Split.